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RG, 20.05.1922 - V 557/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Betrifft das Reichsgesetz über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betr. schweizerische Goldhypotheken in Deutschland usw., vom 9. Dezember 1920 auch die dinglichen Ansprüche der Gläubiger solcher Hypotheken?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deutsch-schweizerisches Goldhypothekenabkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 352
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 18.12.1920 - V 278/20
Goldklausel
Auszug aus RG, 20.05.1922 - V 557/21
gegen Schweizerische Lebenversicherungs- und Rentenanstalt in Zürich V 278/20 (RGZ. Bd. 101 S. 141) bekannt ist, handelte es sich hierbei hauptsächlich um die Frage, ob die Vorschrift der erwähnten Verordnung, derzufolge die vor dem 31. Juli 1914 getroffenen Vereinbarungen über die Zahlung in Gold bis auf weiteres nicht verbindlich sind, auf gewisse zwischen den genannten Gläubigern und Schuldnern vereinbarte Goldklauseln deshalb nicht anzuwenden sei, weil sie nach ihrem erkennbaren Zweck nicht als Goldmünzkauseln, sondern als Goldwert- oder Kursgarantieklauseln aufzufassen seien.
- BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97
PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der …
Hierfür ist in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragschließenden Staaten maßgebend (RGZ 104, 352, 356; 130, 220, 221; BGHZ 52, 216, 220 - Champagner-Weizenbier; 74, 162, 168; 75, 92, 94; 115, 299, 302). - BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67
Champagner-Weizenbier
Mit dieser Maßgabe schließt sich der Senat der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts an, wonach für die Auslegung von Staatsverträgen in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragschließenden Staaten maßgebend ist (RG JW 1932, 243; RGZ 104, 352, 356; 130, 220, 221).